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   VG Weimar, 21.02.2008 - 7 E 1844/07   

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https://dejure.org/2008,46055
VG Weimar, 21.02.2008 - 7 E 1844/07 (https://dejure.org/2008,46055)
VG Weimar, Entscheidung vom 21.02.2008 - 7 E 1844/07 (https://dejure.org/2008,46055)
VG Weimar, Entscheidung vom 21. Februar 2008 - 7 E 1844/07 (https://dejure.org/2008,46055)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Zulassung eines Hauptbetriebsplanes für den Gipstagebau; Rechtsfolgen des Berührens des Aufgabenbereichs anderer Behörden oder Gemeinden als Planungsträger durch in einem Betriebsplan vorgesehene Maßnahmen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80

    Sasbach

    Auszug aus VG Weimar, 21.02.2008 - 7 E 1844/07
    In der Hand einer Gemeinde dient das Eigentum nicht als Funktion, deretwegen es durch das Grundrecht geschützt ist, nämlich dem Eigentümer als Grundlage privater Initiative und in eigenverantwortlichem privatem Interesse von Nutzen zu sein (BVerwG 8.7.1982 DVBl. 1982, 940).
  • BVerwG, 02.11.1995 - 4 C 14.94

    Erkundungsbergwerk Salzstock Gorleben; Verlängerung des Rahmenbetriebsplans;

    Auszug aus VG Weimar, 21.02.2008 - 7 E 1844/07
    Die durch Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG gewährte Planungshoheit vermittelt der Gemeinde grundsätzlich eine wehrfähige Rechtsposition gegen fremde, auch bergrechtliche Fachplanungen auf dem Gemeindegebiet, wenn das Vorhaben eine hinreichend bestimmte, nicht notwendig bereits verbindliche Planung der Gemeinde nachhaltig stört, also unmittelbare Auswirkungen gewichtiger Art auf ihre Planung hat oder wegen seiner Großräumigkeit wesentliche Teile des Gemeindegebietes einer durchsetzbaren gemeindlichen Planung entzieht oder kommunale Einrichtungen erheblich beeinträchtigt (vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 15.10.1998, ZfB 1998 (Bd. 139), 328; BVerwGE 90, 96; BVerwGE 100, 1 [BVerwG 02.11.1995 - 4 C 14/94]).
  • BVerwG, 27.03.1992 - 7 C 18.91

    Wohngebietsplanung contra Abfalldeponie

    Auszug aus VG Weimar, 21.02.2008 - 7 E 1844/07
    Die durch Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG gewährte Planungshoheit vermittelt der Gemeinde grundsätzlich eine wehrfähige Rechtsposition gegen fremde, auch bergrechtliche Fachplanungen auf dem Gemeindegebiet, wenn das Vorhaben eine hinreichend bestimmte, nicht notwendig bereits verbindliche Planung der Gemeinde nachhaltig stört, also unmittelbare Auswirkungen gewichtiger Art auf ihre Planung hat oder wegen seiner Großräumigkeit wesentliche Teile des Gemeindegebietes einer durchsetzbaren gemeindlichen Planung entzieht oder kommunale Einrichtungen erheblich beeinträchtigt (vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 15.10.1998, ZfB 1998 (Bd. 139), 328; BVerwGE 90, 96; BVerwGE 100, 1 [BVerwG 02.11.1995 - 4 C 14/94]).
  • OVG Thüringen, 22.02.2006 - 1 EO 707/05

    Immissionsschutzrecht; Eilantrag der Standortgemeinde gegen die

    Auszug aus VG Weimar, 21.02.2008 - 7 E 1844/07
    Ob diese Begründung zutreffend ist, ist insoweit unerheblich (vgl. ThürOVG, Beschluss vom 22.02.2006, 1 EO 707/05 [...]).
  • OVG Thüringen, 27.06.2008 - 1 EO 139/08

    Eilantrag der Gemeinde Niedersachswerfen gegen Gipstagebau Wolfleben/Himmelsberg

    Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Weimar vom 21. Februar 2008 - 7 E 1844/07 We - wird abgelehnt.
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